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LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19
Denn ein Missbrauch des Aufklärungsrechts für Haftungszwecke muss ebenfalls vorgebeugt werden ( BGH, Urteil vom 07.02.1984 - VI ZR 174/82 ). - BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19
Das Vorliegen einer solchen Ausnahme hat allerdings die Behandlungsseite zu beweisen ( vgl. BGH, NJW 2004, 2011 ). - BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Begriff des Diagnosefehlers
Auszug aus LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19
Die Kläger sind nicht gehalten, eine Aufspaltung in einen Leistungs- und Feststellungsantrag vorzunehmen, wenn ein Teil des Schadens - wie hier - schon entstanden ist und mit der Entstehung eines weiteren Schadens jedenfalls nach dem Klägervortrag zu rechnen ist ( vgl. etwa BGH NJW 2003, 2827, NJW 2020, 3325, Rn. 84;… OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.11.2011 - 8 U 184/09, BeckRS 2013, 22733, Rn. 21 ).
- BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05
Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung …
Auszug aus LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19
Eine wirksame Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten setzt dabei ihre bzw. dessen - von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt nachzuweisende - ordnungsgemäße Aufklärung voraus ( BGH, Urteil vom 07.11.2006 - VI ZR 206/05 -juris ), wie sie mittlerweile auch in § 630e BGB kodifiziert ist. - BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07
Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen …
Auszug aus LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19
Es muss aber eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern ( BGH, Urteil vom 18.11.2008 - VI ZR 198/07 ). - BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03
Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der …
Auszug aus LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19
Zutreffend geht die Klägerseite zwar davon aus, dass ein grober Behandlungsfehler grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden führt ( BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 328/03, NJW 2005, 427, beck-online ). - BGH, 28.05.2019 - VI ZR 27/17
Erforderlichkeit einer ärztlichen Grundaufklärung
Auszug aus LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19
Aus diesem Grund machen Aufklärungsdefizite, unabhängig davon, ob sich ein aufklärungsbedürftiges Risiko verwirklicht oder nicht, den ärztlichen Eingriff insgesamt wegen der fehlenden Einwilligung des Patienten rechtswidrig und führen bei einem Verschulden des Arztes im Grundsatz zu einer Haftung für alle Schadensfolgen ( BGH, Urteil vom 28.05.2019 - VI ZR 27/17 ). - BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06
Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines …
Auszug aus LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19
Kann ein Patient zu der Frage, ob er bei zutreffender ärztlicher Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, nicht persönlich angehört werden, wie hier, so hat das Gericht aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalles festzustellen, ob der Patient aus nachvollziehbaren Gründen in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten sein könnte ( BGH, Urteil vom 17.04.2007 - VI ZR 108/06 ). - BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98
Haftung von Belegärzten
Auszug aus LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19
Eine Ärztin bzw. ein Arzt muss grundsätzlich diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einer gewissenhaften und aufmerksamen Ärztin aus berufsfachlicher Sicht ihres Fachbereichs vorausgesetzt und erwartet werden ( BGH, Urteil vom 16.05.2020 - VI ZR 321/98 ). - OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens; Voraussetzungen …
Auszug aus LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19
Die Kläger sind nicht gehalten, eine Aufspaltung in einen Leistungs- und Feststellungsantrag vorzunehmen, wenn ein Teil des Schadens - wie hier - schon entstanden ist und mit der Entstehung eines weiteren Schadens jedenfalls nach dem Klägervortrag zu rechnen ist ( vgl. etwa BGH NJW 2003, 2827, NJW 2020, 3325, Rn. 84;… OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.11.2011 - 8 U 184/09, BeckRS 2013, 22733, Rn. 21 ). - BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
- OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 8 U 184/09
Arzthaftung: Schadenersatz für durch Frühgeburt erlittene Gesundheitsschäden …